Gesetzliche Mindeststandards nötig
27.04.2026Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, mahnt nach dem Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts klare Tierschutzregeln und Planungssicherheit für Tierhalter an. Der NGW-Vositzende Friedrich-Otto Ripke widerum plädiert für eine Putenhaltungsverordnung auf Grundlage der freiwilligen Eckwerte und des Gesundheitskontrollprogramms.
Politischen Handlungsbedarf leitet der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, aus dem Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026 ab. Zwar werde immer von zu viel Bürokratie und Überregulierung gesprochen, sagte Behrens am Montag (27.4.) gegenüber AGRA Europe. In der Nutztierhaltung gebe es in Deutschland jedoch für einige Tierarten noch immer keine gesetzlichen Mindeststandards, so auch für die Puten. Für den Tierschutzbeauftragten seiner Fraktion ist das "eigentlich unvorstellbar".
Daher wundere ihn weniger das Bundesverwaltungsgerichtsurteil als vielmehr, "dass in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch immer große Lücken bestehen", so der SPD-Politiker Gleiches gelte nämlich auch für die Haltung von Kühen und Bullen. "Wir brauchen die klaren Regeln nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Tierhalter, die einfach Rechtssicherheit und damit auch Planungssicherheit benötigen und verdienen", betonte Behrens. Nicht zuletzt sei der gesetzliche Mindeststandard aber auch erforderlich, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) perspektivisch auf weitere Tierarten auszuweiten.
Gegen voreilige Schlüsse
Demgegenüber warnte der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, voreilige Schlüsse aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen. Fest stehe zunächst nur, dass das Urteil für den Einzelfall eines Putenmast-Betriebes und für das zuständige Veterinäramt gelte. Fest stehe auch, dass das mit der Verbandsklage angestrebte Haltungsverbot für diesen Betrieb nicht habe durchgesetzt werden können. Jetzt müsse das Veterinäramt des zuständigen Landkreises in Baden-Württemberg über die notwendigen Tierschutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb neu entscheiden.
Ripke räumte ein, dass die freiwilligen Eckwerte der Branche dem Bundesverwaltungsgericht "nicht verbindlich genug" gewesen seien. Für den Verbandsvorsitzenden heißt das aber nicht, "dass ihre Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht infrage kommen." Zusammen mit dem mit den Eckwerten verbundenem Gesundheitskontrollprogramm stelle das deutsche System von Tierschutzvorgaben für Mastputen ein vergleichsweise ambitioniertes Tierschutzanforderungssystem dar. Dieses System sei als Grundlage für eine nationale Putenhaltungsverordnung hervorragend geeignet.
Auch laut Ripke löst das Leipziger Urteil entsprechenden Handlungsbedarf aus, "denn andernfalls wird es in Deutschland durch Einzelauslegungen und Einzelentscheidungen der zuständigen Veterinärbehörden zu einer Vielfalt von Anordnungen auf Kreisebene kommen, die mit Planungssicherheit und Recht auf Gleichbehandlung nichts zu tun hätte." Eine solche Entwicklung würde dem NGW-Vorsitzenden zufolge die gesamte deutsche Putenhaltung gefährden; Tierschutz-Fortschritt und Ernährungssicherung würden damit ein Bärendienst erwiesen. AgE









