Berlin bekommt 4,8 Millionen Euro

26.05.2025

Die EU-Länder haben zugestimmt, 15 Mio. Euro aus der Agrarreserve für Landwirte in Deutschland, Tschechien und Slowenien bereitzustellen. Deutschland erhält davon 4,8 Mio. Euro, um die Kosten des MKS-Ausbruchs in Brandenburg abzufedern. Die Hilfen für Tschechien sollen die Schäden von Wetterereignissen in Ackerkulturen sowie Obst und Gemüse abmildern, in Slowenien geht es um Frostschäden. Derweil mahnt Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zur Wachsamkeit.

Deutschland erhält 4,8 Mio. Euro, um die Folgen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar abzufedern. Die Gelder werden aus der EU-Agrarreserve auf Vorschlag der Europäischen Kommission bereitgestellt. Hierzu hat der Rat am Donnerstag (22.5.) grünes Licht gegeben. Aus demselben Topf sollen Tschechien und Slowenien zur Abmilderung der Folgen von Unwetterereignissen 7,4 Mio. Euro beziehungsweise 2,9 Mio. Euro bekommen.

 

Am 10. Januar dieses Jahres hatte die Bundesrepublik einen Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln in Brandenburg bestätigt. In ganz Brandenburg wurde daraufhin ein generelles Verbringungsverbot für potenziell betroffene Tierarten verhängt. Die Kommission begründet diese Hilfen nun mit den wirtschaftlichen Folgekosten dieser Notfallmaßnahmen für die betroffenen Tierhalter. Als Beispiele werden Einkommenseinbußen aufgrund nicht gelieferter Rohmilch und eines geringeren Handelswerts der Schweine genannt. Diese Verluste seien nicht durch andere EU-Ausgleichsmechanismen abgedeckt.

 

Auch Geld für Tschechien und Slowenien

Die Hilfen für Tschechien begründet die Kommission mit den dortigen "sintflutartigen Regenfälle, starken Winden und Überschwemmungen" im September des vergangenen Jahres. Diese Unwetter hätten die Produktion von Ackerkulturen sowie Obst und Gemüse beeinträchtigt. In Slowenien wird auf den Frühlingsfrost in der zweiten Aprilhälfte 2024 verwiesen. Dadurch sei es zu Einbußen bei der Produktion bestimmter Obst- und Gemüsesorten sowie im Weinanbau gekommen.

 

Die genannten Beihilfen können durch nationale Mittel aufgestockt werden. Laut Kommission kann die Kofinanzierung für die Beihilfen im Zusammenhang mit Wetterereignissen bis zu 200% betragen. In Tschechien und Slowenien müssen die nationalen Behörden die Gelder bis zum 31. Dezember und in Deutschland bis zum 30. November 2025 an die betroffenen Landwirte auszahlen.

 

Nach der jetzt erfolgten Genehmigung durch die Mitgliedstaaten wird die Kommission ihren Vorschlag annehmen. Anschließend wird die Durchführungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die drei betroffenen Mitgliedstaaten können die Maßnahmen dann unverzüglich umsetzen.

 

Rainer mahnt bei MKS zur Wachsamkeit

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über die Unterstützung aus Brüssel. Damit könnten zumindest finanzielle Ausfälle jetzt ausgeglichen werden. "Für unsere Landwirte war der erste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit Jahrzehnten eine große Belastung." Nachdrücklich bedankte sich der Minister bei allen, die zum Erfolg des konsequenten Krisenmanagements beigetragen hätten. Im Hinblick auf die jüngsten MKS-Fälle in Ungarn und der Slowakei mahnte Rainer zu "Aufmerksamkeit und Beachtung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen". Dies bleibe der beste Schutz. AgE

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