Vielen Dank für Ihr Vertrauen

... und dass Sie sich an uns wenden.

Der Meldedienst von Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft gilt für genanntes Unternehmen sowie für die Tochter Raiffeisen Forst GmbH. Letztere ist zwar gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten (weniger als 50 Mitarbeitende), legt aber ebenfalls Wert auf Transparenz.

Gerne können Sie hier Ihren Hinweis auch ggfs. für das Tochterunternehmen geben. 

Melden statt Schweigen

Melden Sie

   - unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht,
   - bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze
      nach europäischem und deutschen Recht
   - Tatbestände gegen die guten Sitten


Wir werden

   - Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren,
   - Sie vor Benachteiligungen schützen und
   - Ihre Meldung vertraulich behandeln.


Damit helfen Sie uns

   - das Richtige zu tun und 
   - schädigendes Verhalten aufzudecken.

 

Mein Hinweis
 

FAQ

Wir verwenden das Modul des Bundesanzeigers (Das amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland).

Jeder. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als Dritte können hier Beschwerden und Hinweise melden.

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze  – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Raiffeisen-Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem Raiffeisen-Geschäft oder -Lieferanten bestehen.

Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
 

Unser Tool „Mein Hinweis“ kann 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche für Ihre Beschwerden oder Meldungen genutzt werden. Sie können 
- schriftlich mit Namen oder anonym
- per verschlüsseltem Soundclip
melden.

Der Bundesanzeiger betreut das Tool als unabhängiger Betreiber. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Raiffeisen Hunsrück.
 

Der Bundesanzeiger meldet sämtliche Beschwerden und Meldungen – egal, ob mit Namen oder anonym an eine vertrauensvolle Person bei Raiffeisen Hunsrück. Der/die Mitarbeitende der Meldestelle ist unparteiisch und unterliegt einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.

Das Unternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen mögliche offene Fragen zu klären und Ihr Anliegen bearbeiten. Das geht natürlich nur, wenn wir Sie kontaktieren können.

Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Es ist für uns besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldende/n! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.

Sobald Ihre Beschwerde oder Meldung bei uns eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie uns eine Eingangsbestätigung.

Nein. Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.

Es kommt darauf an: Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, wird hierfür ein Untersuchungsmandat ausgestellt. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.

Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.

Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.

Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Ja. Alle Tatsachenermittler müssen bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie zum Beispiel:

  • Meldende sind zu schützen! Weder Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
  • Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
  • Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
  • Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
  • Sobald der/die Ermittelnde bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss er/sie diesen Interessenkonflikt melden. Die aufklärende Abteilung wird dann den Vorgang an eine/n andere/n Tatsachenermittler/in übertragen.

Ja. Raiffeisen Hunsrück toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen!

Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie uns bitte unverzüglich über „Mein Hinweis“.

Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach und sorgen für Abhilfe.