Düngemittel / Kalke

Dank unserer Dünger-Mischanlagen können wir eigene Dünger/Kalke zu sehr günstigen Preisen anbieten. Wir mischen mit wertvollen Sekundärrohstoffen und Ergänzung durch P- und K-Industriedünger.

Die Lieferung Raiffeisen-Düngemittel ist nach Abstimmung ab unseren Lägern frei Hof/frei Feld möglich. Die Produkte können kurzfristig auch am Feldrand gelagert werden. Bei starkem dauerhaftem Regen ist eine Abdeckung sinnvoll, da die Ware sonst möglicherweise teigig wird und es zu Streuproblemen kommen kann.

Unsere Dünger sind im Vergleich zu Industriedüngern nicht gekörnt und nur mit Großflächenstreuer auszubringen. Wir haben unsere Großflächenstreuer größtenteils mit neuen Wurfschaufeln ausgerüstet, sodass wir auch ab 1 t/ha eine stabile Streubreite von 12 Meter sicherstellen können.

Weiterhin wichtig für Sie ist die Bodenanalyse, damit Sie bedarfsgerecht düngen. Dadurch sparen Sie erheblich an Kosten, ohne dass es zu Nachteilen kommt. Sie können Ihre Bodenproben an allen unseren Zweigstellen abgeben. Probenstäbe erhalten Sie ebenfalls dort (außer im Raiffeisen-Markt Emmelshausen).

Aktuelle Dünger Frühjahr 2025

Kalke 2025: Information / Auftrag

Sprechen Sie unsere Mitarbeiter für Ihre individuellen Fragen an.

Nur wer weiß, was dem Boden fehlt und die Kultur benötigt, kann bedarfsgerecht düngen. Zu wenige Nährstoffe führen zu Mangelerscheinungen, Überdüngung ist ebenfalls nicht gut für Pflanze und Umwelt.

Die Düngung nach Bedarf ist für den Landwirt gesetzlich geregelt. Ein Organismus richtet sich in seiner Entwicklung und Wachstum nach dem Nährstoff, der minimal vorhanden ist (Liebigsches Minimumgesetz).

Die Minimum-Tonne veranschaulicht dieses Prinzip: eine Tonne, in der eine Daube nicht ganz so lang ist wie die restlichen, lässt sich nur bis zur Höhe dieser Latte füllen. Genauso kann ein Organismus sich nur dementsprechend entwickeln, wie es der am geringsten vorhandene Stoff auch erlaubt. Dieser Nährstoff wird auch als Minimumfaktor bezeichnet.

Verleih der Probenstäbe und Abgabe der Bodenproben an unseren Geschäftsstellen Lingerhahn, Mörschbach, Weinsheim und Kastellaun.

Preisliste

 

... zum Ausbringen von Kalken und unseren Düngermischungen für Sie - für die wirtschaftliche und ökologische Ausbringung von Mineraldüngern und erdfeuchten Düngern

 

  • beste Streugenauigkeit
  • absolut zuverlässig
  • einfache und komfortable Bedienung
  • optimierte große, stabile Behälter mit Fassungsvolumen von 5.500 oder 8.200 Litern
  • komfortable Fahrwerkstechnik in stabilster Ausführung für höchste Flächenleistungen
  • geringes Eigengewicht

 


,,Der Große"
speziell für Landwirte mit großen Traktoren zur Steigerung der Flächenleistung (verfügbar in Lingerhahn und Mörschbach)

 

  • Amazone ZG-B 8200
  • 8.200 l = mehr als 10 t Fassungsvermögen
  • Bremsen: 2 Leitungs-Druckluftanlage (keine Auflaufbremse mehr)
  • TÜV-zugelassen bis 40 km/h
  • Bereifung 600/55-26,5 – bodenschonende breite Reifen mit geringem Luftdruck
  • Geschwindigkeitsabhängige Mengenreglung
  • Streumenge über Bodenradantrieb

Folgende Streuer stehen zur Verfügung (teilweise an verschiedenen Standorten. Sprechen Sie uns an.

Amazone ZGB-5500
Bredal K 102 SLB 
Amazone ZGB-7001
Amazone ZGB-8001
Amazone ZG-B8200
Hufgard Weinbergsstreuer (klein)
 

 

 

Wichtige gesetzliche Änderung im EG-DÜNGEMITTELRECHT
Verordnung (EU) 2019 /1148 Recht
seit 01. Februar 2021 in Kraft getreten - Aktualisierung per 04/2025

Notwendige Legitimation – EU-Verordnung 2019/1148

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

zum 01. Februar 2021 trat die EU-Verordnung 2019/1148 in Kraft. In dieser ist der Handel sowie die Verwendung von Ausgangstoffen für Explosivstoffe geregelt. Im Kampf gegen den kriminellen Einsatz von Mitteln (z. B. Herstellung von Sprengstoff) hat die EU ihre Verordnung von Ausgangsstoffen für explosive Stoffe stark verschärft. Hierbei handelt es sich neben Düngemittel auch um Mittel zur Melk- und Stallhygiene, für Technik sowie Kellerei (siehe Anlage1) 
Wir hatten Sie diesbezüglich in 2021 angeschrieben und Sie haben uns eine Erklärung mit entsprechenden Daten und Informationen zurückgesandt. 

Neu: Die EU-Verordnung schreibt dem Handel nun vor, dass die Erklärung jährlich! vom Anwender neu einzuholen ist, unabhängig davon, ob der Anwender (Landwirt, Winzer, GaLabauer) persönlich bekannt ist oder nicht. Sollten hier Versäumnisse seitens des Handels durch eine Kontrolle nachgewiesen werden, könnte dies neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat bedeuten.
 
Die Erklärung ist gültig ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. 

Wenn uns keine aktuelle Bescheinigung von Ihnen vorliegt bzw. bei den genannten Personen Geburtsdatum und Ausweisnummer nicht angegeben werden, dürfen wir keine Gefahrstoffe an Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person herausgeben. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. 

Lassen Sie uns bitte gemeinsam Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung der Verordnung erfolgreich ist und Sie und wir nicht damit in die öffentliche Debatte gelangen. 
Wir empfehlen Ihnen nachfolgende Dokumente zum besseren Verständnis.