DBV will Anhebung statt Absenkung

01.07.2024

Eine falsche Berechnungsmethode liege der vorgesehenen weiteren Absenkung des Durchschnittssatzes zugrunde, sagt Bauernpräsident Rukwied. Laut DBV-Berechnungen müsste die Vorsteuerpauschale auf 10,5% angehoben werden, anstatt sie auf 7,8% abzusenken. Ein Zwischenschritt auf 8,4% für das Kalenderjahr 2024 ist noch nicht vom Tisch.

In Deutschland bleibt der VEZG-Preis erneut unverändert.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) wehrt sich weiter gegen eine Absenkung der Vorsteuerpauschale. DBV-Präsident Joachim Rukwied sprach auf dem Deutschen Bauerntag in Cottbus von einer nicht akzeptablen zusätzlichen Belastung für kleinere Betriebe. Er äußerte grundsätzliche Zweifel an der zugrundeliegenden Berechnungsmethode, weil in die Ermittlung des Durchschnittssatzes die Umsätze aller Betriebe einbezogen würden, anstatt den Kreis auf die pauschalierenden Landwirte zu begrenzen. Zudem werde den zwischenzeitlich gesunkenen Erzeugerpreisen nicht hinreichend Rechnung getragen. Rukwied zufolge müsste nach Berechnungen des Bauernverbandes der Durchschnittssatz auf 10,5% angehoben werden, anstatt ihn abzusenken.

 

Bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit

Gemäß dem Entwurf des Jahressteuergesetzes, den das Kabinett Anfang Juni beschlossen hat, soll der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte bei der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2025 von aktuell 9,0% auf 7,8% abgesenkt werden. Nach wie vor im Raum steht, dass die Vorsteuerpauschale noch im Laufe dieses Jahres zuvor auf 8,4% abgesenkt wird. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage bestätigte, sollen die 8,4% dann für das Kalenderjahr 2024 gelten. In Kraft treten soll dieser Satz unmittelbar nach Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat bereits gewarnt, dass die Betriebe damit vor eine "nahezu unlösbare Aufgabe" gestellt würden. Dem DRV zufolge wären ein hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit vorprogrammiert, sollte dieser Zwischenschritt vollzogen werden. AgE

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