Landwirtschaftsabkommen erweitert

10.01.2025

Die EU und die Schweiz rücken näher zusammen. Beide Seiten haben sich kurz vor Weihnachten auf eine Ausweitung des bestehenden Landwirtschaftsabkommens geeinigt. Die Eidgenossen erhalten Zugang zur EFSA und zu europäischen Warn- und Kooperationssystemen. Der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse erleichtert die Aktivitäten Schweizer Lebensmittelproduzenten auf dem EU-Markt.

Die EU-Kommission und die Schweizer Regierung haben sich kurz vor Weihnachten auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, das die gegenseitigen Beziehungen in einer Reihe von Politikfeldern neu regelt. Dazu gehören auch die Landwirtschaft und der Bereich Ernährung. Die jetzt ausgehandelte Ausweitung des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Landwirtschaftsabkommen) im Bereich der Lebensmittelsicherheit soll den Verbraucherschutz stärken. Zudem soll der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum den Zugang der Schweizer Lebensmittelproduzenten zum EU-Markt erleichtern.

 

Konkret wird mit einem Zusatzprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen. Dabei wird die Schweiz den gewünschten Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den relevanten Netzwerken der EU erhalten. Neu ist die Einbindung der Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU.

 

Spezifische Ausnahmen wie das Tiertransitverbot sollen verhindern, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden hohen Standards führt, insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Über das Verhandlungsmandat hinaus wurde von Bern erreicht, dass die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes bei Lebensmitteln, die in der Schweiz vertrieben werden, erhalten bleibt.

 

Trotz der weiteren Annäherung an die EU bleibt die Schweiz in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitik auch künftig eigenständig. Auch der bestehende Grenzschutz inklusive Zölle und Kontingente bleibt erhalten. Eine Harmonisierung der Agrarpolitiken der EU und der Schweiz bleibt ausgeschlossen. Die erzielte politische Einigung muss von beiden Seiten noch geprüft und anschließend in den jeweils vorgesehenen institutionellen Verfahren der Schweiz und der EU umgesetzt werden.

 

Nach Angaben der Regierung in Bern ist die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Zwischen beiden Wirtschaftsräumen werden jedes Jahr Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von mehr als 16 Mrd. sfr (17 Mrd. Euro) gehandelt. Rund die Hälfte der Schweizer Exporte in diesem Bereich geht in die EU; im Gegenzug stammen etwa drei Viertel der Importe aus der Gemeinschaft. AgE

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