Özdemir wehrt sich
22.01.2025Özdemir ist nach wie vor bereit, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Eine Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Nährstoffbilanzverordnung ist im Sinne der Landwirte. Ein Scheitern der Gespräche geht zu Lasten der Betriebe.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bekräftigt seine Kritik am baden-württembergischen Ressortchef Peter Hauk. In einem Schreiben wirft der Grünen-Politiker seinem Stuttgarter Amtskollegen vor, im Streit um die Düngenovelle politisch-taktische Erwägungen über die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe zu stellen. Özdemir appelliert an Hauk und die B-Länder, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Der Bundesminister bezichtigt seinen Landsmann, er habe im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Vorbereitung eines Vermittlungsverfahrens falsche Behauptungen aufgestellt. Der Bundesminister reagiert damit auf ein Schreiben Hauks, in dem er Özdemir seine Entscheidung mitgeteilt hat, die Gespräche zur Kompromissfindung nicht fortzuführen. Zuvor hatte der CDU-Politiker ebenso wie eine Reihe weiterer Landesminister dem Bund vorgeworfen, er sei entgegen seiner früheren Zusage nicht bereit gewesen, die Stoffstrombilanzverordnung außer Kraft zu setzen.
Özdemir weist das zurück. Die Mitglieder der informellen Arbeitsgruppe hätten sich am 9. Januar 2025 darauf verständigt, die geltende Stoffstrombilanzverordnung schnellstmöglich aufzuheben, heißt es in dem Schreiben des Bundesministers, das AGRA Europe vorliegt. Demnach hätte die Aufhebung im Rahmen einer Einigung des Vermittlungsausschusses in der Bundesratssitzung am 14. Februar 2025 erfolgen sollen. Dadurch wären Özdemir zufolge unmittelbar alle Aufzeichnungs- und Bilanzierungspflichten nach der Stoffstrombilanzverordnung entfallen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen blieben die Aufzeichnungspflichten nunmehr jedoch mindestens für das Wirtschaftsjahr 2025 erhalten.
Kann-Bestimmung
In seinem Antwortschreiben bestätigt Özdemir, dass es laut Einigungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss eine Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Nährstoffbilanzverordnung im Düngegesetz geben sollte. Ein vollständiger Verzicht auf eine Verordnungsermächtigung sei nicht im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte, bekräftigt der Minister. Ziel der Bundesregierung sei es, in den Roten Gebieten einzelbetriebliche Ausnahmen von den Vorgaben der Düngeverordnung zu ermöglichen. Die vorgesehene Monitoringverordnung werde aufgrund ihres mangelnden Bezugs zur Betriebsebene keine Rückschlüsse auf die einzelbetriebliche Düngepraxis ermöglichen. Die Monitoringverordnung könne somit gegenüber der EU-Kommission nicht als alleiniger Beleg dafür dienen, dass für einen spezifischen Betrieb eine Ausnahme von den Vorgaben der Düngeverordnung sachgerecht wäre.
"Die Beibehaltung der Verordnungsermächtigung dient also dazu, erwartbaren Forderungen der EU-Kommission begegnen zu können und grundsätzlich die Monitoringergebnisse mit der einzelbetrieblichen Ebene verknüpfen zu können", stellt Özdemir klar. Entgegen der anderslautenden Darstellung entstünden bis zum tatsächlichen Erlass einer Nährstoffbilanzverordnung keine bürokratische Belastungen.
Der Lösungsvorschlag sieht zudem vor, dass an der Verordnungsgebung der Bundestag zu beteiligen sei und die Zustimmung des Bundesrats erfolgen müsse. Darüber war eine Kann-Bestimmung vorgesehen: Die Länder sollten entscheiden können, ob sie die Verordnung zur Anwendung bringen oder Einschränkungen bis hin zu einer begründeten Ausnahme von Betrieben in nicht belasteten Gebieten durch Landesverordnung regeln können. Im Ergebnis des Scheiterns der Verhandlungen bleibe nicht nur die Stoffstrombilanzverordnung zunächst in Kraft, sondern es fehle nach wie vor die Rechtsgrundlage zum Erlass einer Monitoringverordnung, bedauert Özdemir. Zudem werde keine Vorsorge getroffen, um auf die absehbaren Forderungen der EU-Kommission zu reagieren, eine belastbare Datengrundlage für eine Stärkung des Verursacherprinzips zu schaffen. AgE