Notfallzulassungen für Kartoffeln?

11.04.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht offenbar kurz davor, über Notfallzulassungen von Insektiziden gegen die Schilf-Glasflügelzikade im Kartoffelanbau zu entscheiden. Das bestätigte der Abteilungsleiter Pflanzenschutz der Behörde, Thomas Schneider, gegenüber Journalisten. Auch für verschiedene Wurzelgemüsekulturen lägen entsprechende Anträge vor.

Kartoffelbauern könnten zeitnah mehr Spielraum bei der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade erhalten. Laut dem Abteilungsleiter Pflanzenschutz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Thomas Schneider, stehen verschiedene Insektizide in der "Endphase" des entsprechenden Notfallzulassungsprozesses. Mit der Entscheidung in den Prüfungen sei in den kommenden Tagen zu rechnen, sagte Schneider am Donnerstag (10.4.) vor Journalisten.

Erst vergangene Woche hatte die für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Behörde bereits entsprechenden Notfallzulassungen für den Zuckerrübenanbau erteilt. Weitere Anträge seien zudem für verschiedene Wurzelgemüsekulturen gestellt worden, so Schneider.

Die einst gefährdete Schilf-Glasflügelzikade hat sich in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. Das kleine Insekt überträgt bakterielle Erreger, die wiederum die Pflanzenkrankheiten SBR und Stolbur auslösen. Folgen können massive Ertragseinbußen sein. Mangelnde Bekämpfungsmöglichkeiten der Zikade haben in Deutschland die Diskussion um den zunehmend eingeschränkten Pflanzenschutz angefacht.

Zuletzt hatten sich eine deutliche Mehrheit der Bundesländer für Reformen bei den nationalen Zulassungsverfahren ausgesprochen. Kritisiert wurde die aus Sicht der Länder zu komplizierte Verteilung von Verantwortungen unter zu vielen Behörden, durch die die Zulassung unnötig verlängert werde. Bekanntlich sind in Deutschland neben dem BVL auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) an der Zulassung beteiligt.

Im europäischen Vergleich sticht die Bundesrepublik damit laut Schneider heraus – in den meisten EU-Mitgliedsstaaten sei die Risikobewertung und das Risikomanagement auf lediglich zwei Behörden verteilt.

Auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird eine "Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit" angekündigt. Unklar ließen die Koalitionäre allerdings, was im Detail darunter zu verstehen ist. AgE

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